In namentlicher Abstimmung votierten am Dienstag im Bundestag 446 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 46 stimmten dagegen. Es gab zwei Enthaltungen. Die Neufassung des EU-Begleitgesetzes war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz gekippt und mehr Mitbestimmung von Parlament und Länderkammer gefordert hatte.
Beschlossen wurden zudem mit den Stimmen der Koalition sowie der FDP und den Grünen drei weitere den Lissabon-Vertrag begleitende Gesetze. In zwei weiteren Gesetzen wird die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Parlament sowie zwischen Bundesregierung und Bundesrat geregelt. Hinzu kommt ein Umsetzungsgesetz zu einer bereits vom Parlament beschlossenen Grundgesetzänderung. Dagegen stimmte lediglich die Linksfraktion.
ddp