Die erhobenen Rügen "haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg", teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. "Sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet", so die Richter weiter.
In dem Ermittlungsverfahren gegen Edathy wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie hatten die Behörden im Februar die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros sowie den Zugriff auf seine E-Mails beschlossen. Dagegen wandte sich Edathy an das Landgericht Hannover, hatte aber keinen Erfolg. Anfang Mai reichte er Verfassungsbeschwerde ein.
Das Justizministerium in Hannover wertete die Karlsruher Entscheidung auf Anfrage der dpa umgehend als "positives Signal". "Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Klärung des Sachverhaltes", sagte ein Sprecher. Nun müsse die eigentliche juristische Klärung des Sachverhaltes angegangen werden. Zudem sei nun von höchster Stelle der Vorwurf widerlegt, die Justiz habe grobe Fehler bei den Ermittlungen gemacht.
dpa