Die umstrittene Gesundheitskarte darf weiter benutzt werden. Das Düsseldorfer Sozialgericht wies am Donnerstag in einem Pilotverfahren eine unter Berufung auf den Datenschutz eingereichte Klage dagegen ab. Der Kläger sei in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt, befand das Gericht. Er könne sich nicht von der Nutzung dar Karte befreien lassen. Die Gegner der Karte kündigten Berufung an.
dpa