Ernst T. soll in der Zeit vom 1. November 1942 bis zum 25. Juni 1943 als Mitglied des SS-Totenkopfsturmbannes des Konzentrationslagers Auschwitz Wachdienst verrichtet haben. In diesem Zeitraum soll er an der organisatorischen Abwicklung von drei Transporten mit aus Berlin, Drancy (Frankreich) und Westerbork (Niederlande) deportierten Menschen mitgewirkt haben. Von den Deportierten sollen mindestens 1075 Personen unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz in den Gaskammern getötet worden sein.
Der Prozessauftakt war für den kommenden Mittwoch (13. April) geplant, vorgesehen waren bis zum 3. August 25 Fortsetzungstermine. Im Februar hatte das Gericht mitgeteilt, dass der Mann für etwa vier Stunden pro Tag verhandlungsfähig sei. Am Donnerstag bestätigte es, dass Ernst T. gestorben ist.
dpa/wer