Mit dem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss wiesen die Verfassungsrichter eine Beschwerde gegen das Referendum als unzulässig zurück. Das Bundesverfassungsgericht sei für den von den Antragstellern geltend gemachten Verstoß gegen Vorschriften der baden-württembergischen Landesverfassung nicht zuständig.
Beim ersten Volksentscheid seit 40 Jahren in Baden-Württemberg sind gut 7,6 Millionen Bürger aufgerufen, über den Ausstieg des Landes aus den Finanzierungsverträgen mit der Bahn über Stuttgart 21 abzustimmen. Der bisherige Kopfbahnhof soll nach den Plänen zu einem unterirdischen Durchgangsbahnhof umgebaut werden.
dpa