Die Bundesregierung hat den Vorwurf zurückgewiesen, bei der Vereinbarung mit den Atomkonzernen sei getrickst worden. „Es gibt nun wirklich nichts zu verheimlichen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Es handele sich nicht um einen Geheimvertrag. So eine Bewertung sei weit weg von der Wirklichkeit und den Absichten der Regierung.
Mehrere Minister und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich im Laufe der Woche zur Laufzeitverlängerung und zum neuen Energiekonzept geäußert, jedoch nicht auf die kurz nach dem Gipfel in der Nacht zum Montag unterschriebene Vereinbarung zur Abschöpfung der Zusatzgewinne der Konzerne hingewiesen.
Die Opposition wirft deshalb der Regierung einen massiven Täuschungsversuch vor. „Dass die Kanzlerin der Öffentlichkeit keinen reinen Wein eingeschenkt hat, weise ich zurück“, sagte Seibert.
Die Regierung unterstrich, auf dem Gipfel sei nicht über Sicherheitsanforderungen gefeilscht worden. „Die Sicherheit der Atomkraftwerke steht über allen wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten“, sagte Seibert.
In dem Atomvertrag steht, dass die Konzerne weniger Geld in den neuen staatlichen Ökostrom-Fonds einzahlen müssen, wenn die Nachrüstkosten je Meiler über 500 Millionen Euro kosten. Nach Angaben des Umweltministeriums werden Klagerechte gegen Atommeiler mit den Vereinbarungen nicht eingeschränkt: „Die Rechte der Bürger bleiben unangetastet.“
Derweil gab die Bundesregierung bekannt, dass sie ihr umstrittenes Atompaket dem Parlament vorlegen will. Die dafür vorgesehenen Gesetze sowie der Vertrag zur Abschöpfung der Laufzeitgewinne würden dem Bundestag zur Kenntnis gegeben, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Freitag. Es sei zum Beispiel auch bei Verträgen der Bundeswehr mit der Rüstungsindustrie üblich, dass diese im Haushaltsausschuss des Bundestages beraten würden.
Nach Angaben des Ministeriums sind „theoretisch möglicherweise Nachverhandlungen“ beim Atomvertrag denkbar. In der Vereinbarung heißt es dazu: „Paraphierung des Vertrages bis Ende September 2010; Unterzeichnung mit Abschluss der parlamentarischen Beratung.“
dpa