Arbeitsmarkt II: Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ebenfalls um 50 Euro angehoben wird die Obergrenze für Minijobs: Für sie gilt damit künftig eine Entgeltspanne zwischen 450,01 und 850 Euro. Die höhere Minijob-Grenze kommt auch Frührentnern zugute: Sie dürfen dann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass dies rentenmindernd angerechnet wird.