„Grundsätzlich soll das Betreuungspersonal an Ganztagsschulen, sofern es sich nicht um Lehrkräfte handelt, zukünftig nur noch über Arbeitsverträge eingestellt werden“, betonte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) am Freitag im Landtag in Hannover. Verträge mit Honorarkräften dürften nur noch in rechtlich zweifelsfreien Ausnahmefällen abgeschlossen werden. Wegen rechtswidriger Verträge mit Honorarkräften war das Land in der Vergangenheit mit millionenteuren Nachzahlungsforderungen der Deutschen Rentenversicherung konfrontiert worden. In der Landesschulbehörde stehen den Schulen laut Heiligenstadt nun beratende Serviceteams für den Abschluss der Arbeitsverträge zur Verfügung. Im Rahmen der Bildungsoffensive plant die Regierung bis 2017 rund 260 Millionen Euro in das Ganztagsangebot zu investieren, davon 23 Millionen im nächsten Jahr.
dpa