Friseure, Kosmetik- und Tattoostudios müssen geschlossen bleiben, Banken, Tankstellen und Waschsalons dürfen weiter öffnen. Niedersachsen hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Corona-Bekämpfung am Sonntagabend eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Regeln im öffentlichen Leben in den kommenden Wochen weiter einschränkt. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz.
1,5 Meter Mindestabstand
Im Kern geht es in der Allgemeinverfügung um die Einschränkung von Kontakten in der Öffentlichkeit. Deshalb werden künftig auch „nicht dringend notwendige Dienstleistungen“ untersagt, bei denen der geforderte Mindestabstand zwischen Menschen von mindestens 1,5 Meter nicht einzuhalten ist. Darunter fallen die bereits genannten Friseure, Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios sowie Physiotherapeuten (es sei denn eine Behandlung ist durch ärztliche Bescheinigung als unaufschiebbar erklärt).
Arztbesuch bleibt möglich
Betroffen sind auch Baumärkte, die keine Waren mehr an Privatkunden verkaufen dürfen. Gewerbliche Kunden müssen ihre Berechtigung nachweisen. Auf Wochenmärkten sind nur noch Verkaufsstände für Lebensmittel erlaubt. Arztbesuche, medizinische Behandlungen und Blutspenden bleiben ausdrücklich erlaubt. Auch Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker und Drogerien dürfen öffnen.
Supermärkte, Banken, Tankstellen offen
Die Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ist weiterhin bei folgenden Einrichtungen möglich: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Großhandel, Tierbedarf, Versandhandel, Post, Banken, Tankstellen, Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, Reinigungen, Zeitungsverkauf sowie Waschsalons.
Betretungsverbote für öffentliche Plätze
Landkreise und kreisfreie Städte können für bestimmte öffentliche Plätze in ihrem Zuständigkeitsbereich generelle Betretungsverbote erlassen. Der Umgang mit Erntehelfern, Saisonarbeitern und Werkarbeitskräften wird gesondert geregelt.
Bußgelder bis 25.000 Euro
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 18. April, können aber verlängert werden.
Die Regeln gelten ab Dienstag, null Uhr, wie Ministerpräsident Stephan weil am Sonntagabend im NDR-Fernsehen sagte. Die Einhaltung des Kontaktverbots werde von der Polizei allerdings bereits ab Montag nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht kontrolliert.
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Von Marco Seng