Das teilte das Landgericht Verden am Freitag mit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Voraussetzungen für eine Einstellung bereits vor Erhebung der Anklage geprüft. Damals sah man keine Möglichkeit dafür, das Verfahren wegen mangelnder Schwere der Vorwürfe gegen Geldauflage zu beenden. Edathys Verteidigung hatte im Dezember beantragt, das Verfahren gegen eine überschaubare Summe einzustellen. Der Prozess startet am 23. Februar.
dpa