Wie sorgfältig müssen Bankkunden mit ihren Geheimzahlen für das Online-Banking umgehen? Und wer haftet, wenn ein Kunde möglicherweise einer gefälschten Website auf den Leim gegangen ist?
Hierüber verhandelt am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hatte ein Bankkunde, von dessen Konto 5000 Euro nach Griechenland überwiesen wurden. Nach seiner Darstellung hatte er insgesamt zehn Transaktionsnummern (TANs) auf einer vermutlich gefälschten Bank-Website eingegeben.
Die Bank meint, der Kunde sei selbst schuld, wenn er auf eine derartige Phishing-Attacke hereingefallen sei.
Ob der BGH noch am Dienstag eine Entscheidung verkündet, steht noch nicht fest.
dpa