Das Urteil ist von bundesweiter Bedeutung, da in den kommenden Jahren tausende Konzessionsverträge auslaufen. Zur Begründung der Entscheidung hieß es, es gebe keinen neuen Gesichtspunkt dafür, dass nicht gelten solle, was vereinbart worden sei.
Energieversorger und Gemeinden hatten vor Gericht über die Auslegung nun auslaufender Konzessionsverträge gestritten. Die Verträge sehen vor, dass die Gemeinden bei Ablauf des Vertrags berechtigt sind, die Strom- und Gasnetze zu kaufen. Dagegen hatten sich die Energieversorger gewehrt, sie wollten die Anlagen lediglich verpachten.
In Deutschland gibt es allein 20.000 Konzessionsverträge zur Gasversorgung, von denen in den kommenden beiden Jahren rund ein Zehntel ausläuft. Den Klägern zufolge gilt dies in noch größerem Maße für die Stromversorgung. Konzessionsverträge dazu würden demnächst in Hamburg und Stuttgart auslaufen.
afp