Wegen unzureichender Ausweispapiere nicht an Bord eines Flugzeugs gelassen zu werden, ist ärgerlich. Besonders, wenn Urlauber vom Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen falsch informiert wurden. Wann erhalten Betroffene eine Entschädigung?
Verspätungen und Flugausfälle sind ärgerlich. Muss man dann noch lange um Entschädigungen kämpfen, wird der Frust noch größer. Ein Gericht hat nun entschieden, dass Ryanair-Passagiere ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale übertragen dürfen.
Flusskreuzfahrten nehmen manchmal überraschende Wendungen: Wird die Route geändert und die Reise nach ein paar Tagen abgebrochen, erhalten die Urlauber ihr Geld zurück. Und sie dürfen sogar auf mehr hoffen.
Reiseveranstalter, die Zug-zum-Flug Tickets bieten, tragen für Verspätungen der Bahn die Verantwortung. Reisende sind jedoch verpflichtet, nicht erst auf den letzten Drücker loszufahren.
Laut EU-Fluggastrechteverordnung müssen Airlines bei Flugausfall den Ticketpreis voll erstatten - doch beinhaltet das auch Vermittlungskosten, die die Fluggesellschaft nie erhalten hat? Unter bestimmten Voraussetzungen ja, urteilt der EuGH.
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Bei Flugstreichungen oder Verspätungen von über drei Stunden haben Passagiere ein Recht auf Entschädigung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Einige Airlines versuchen die Zahlungen mit Ausreden abzuwenden, wie ein Fall am Amtsgericht Hamburg zeigt.
Streikt das Sicherheitspersonal am Flughafen, herrscht schnell Chaos an den Passagierkontrollen. Ist den Airlines zuzumuten, dass ihre Maschinen trotzdem starten? Darüber entschied nun der Bundesgerichtshof.
Auf einem Kreuzfahrtschiff ist der Platz begrenzt, das weiß jeder. Ärgerlich ist es da umso mehr, wenn man eine kleinere Kabine erhält als versprochen. Darf der Reisepreis in solch einem Fall gemindert werden?
Ein Flug verspätet sich oder fällt ganz aus - dafür kann es verschiedenste Gründe geben. Kommen Reisende deshalb aber erst nach Mitternacht am Zielort an, muss die Airline die Taxifahrt bezahlen.
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