Die Eintracht-Anhänger hatten in den Spielen gegen Werder Bremen am 10. August und beim Hamburger SV am 31. August gezündelt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
dpa
Die Eintracht-Anhänger hatten in den Spielen gegen Werder Bremen am 10. August und beim Hamburger SV am 31. August gezündelt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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