Nach der Anklageerhebung gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wegen Bestechlichkeit hat die Staatsanwaltschaft Hannover Rückendeckung von ihrem Vorgesetzten erhalten. Die Beweise dafür, dass Wulff sich bestechen ließ, seien „sehr stark“, sagte der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig dem Magazin „Focus“. Im „Spiegel“ betonte Lüttig: „Weder die Ermittler noch ich sind von Jagdeifer getrieben. Wir haben einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.“
Ende vergangener Woche hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Wulff erhoben. Sie war zuvor wegen Indiskretionen und der langen Verfahrensdauer wiederholt von Juristen und Medien kritisiert worden. Lüttig sagte hingegen dem „Focus“, die Staatsanwaltschaft habe „exzellent und sehr zügig gearbeitet“.
In dem Fall geht es um Wulffs Verbindung zu dem ebenfalls angeklagten Filmproduzenten David Groenewold. Dieser hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff wusste davon nach eigenen Angaben nichts. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollte er jedoch motiviert werden, für ein Filmprojekt Groenewolds zu werben, was er später auch tat. Anfang April hatten Wulff und Groenewold es abgelehnt, eine Geldauflage zu zahlen, damit das Verfahren eingestellt wird.
„Wulff hätte mit der Zahlung anerkannt, dass er sich nicht korrekt verhalten hat, und dass an den Vorwürfen etwas dran ist“, erklärte Lüttig im „Focus“. Er geht davon aus, „dass ein Prozess in diesem Jahr beginnt, wenn die Anklage zugelassen wird“. Das „prominente Verfahren“ müsse eine „gewisse Priorität“ genießen.
Der Generalstaatsanwalt ließ deutlichen Ärger über die Kritik an seiner Behörde erkennen: „Wenn behauptet wird, die Anklage sei das Papier nicht wert, auf dem sie stehe, nenne ich das bösartig“, sagte Lüttig dem „Spiegel“. Die Unterstellung, die Staatsanwaltschaft habe Wulff die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage angeboten, weil sie sich verrannt habe, greife „die Berufsehre an und unterstellt Rechtsbruch“. Vielmehr sei das Angebot der Justiz, das Verfahren zu beenden, „eine Wohltat für Wulff“ gewesen. Man habe dem Ex-Bundespräsidenten „die Weiterungen einer Hauptverhandlung ersparen“ wollen.
dpa