„In den kommenden Tagen“ sei allerdings damit zu rechnen, hieß es. Der Poker um eine mögliche Einstellung des Verfahrens geht damit in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft hatte Wulff angeboten, das Verfahren einzustellen, wenn der ehemalige Bundespräsident 20 000 Euro an die Staatskasse zahlt, der Filmunternehmer David Groenewold 30.000 Euro.
Nachdem beide dies abgelehnt hatten, soll die Staatsanwaltschaft gedroht haben, am Ende doch Anklage zu erheben und das Gericht entscheiden zu lassen. Wulff und seine Anwälte hoffen auf eine bedingungslose Einstellung des Verfahrens.
Wulff wird Bestechlichkeit vorgehalten: Er habe sich von Groenewold einladen lassen und im Gegenzug beim Siemens-Chef für ein Filmprojekt von Groenewold geworben. Wulff erklärt, das Filmprojekt aus politischen Gründen unterstützt zu haben. Denkbar ist nun, dass die Staatsanwaltschaft einen geringeren Betrag vorgibt. Von ihrer Haltung, dass ein „hinreichender Tatverdacht“ auf Bestechlichkeit bestehe, will die Anklagebehörde aber offenbar nicht abrücken.
Eine Einstellung des Verfahrens mangels „genügenden Anlasses“ zur Anklage (Paragraf 170 Strafprozessordnung) lehnt sie bisher ab.