Zugang zum Amtsgericht Wennigsen hat bis auf Weiteres nur, wer eine öffentliche Gerichtsverhandlung besuchen, einen Termin wahrnehmen oder ein dringendes, unaufschiebbares Anliegen klären möchte.
Verschärfte Maskenpflicht
Das Hygieneschutzkonzept für die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, zu dem auch das Amtsgericht in Wennigsen gehört, wurde angepasst, damit die Gerichte funktionsfähig bleiben. Nicht nur die Maskenpflicht wurde verschärft – alle Besucher des Amtsgerichts Wennigsen müssen ab sofort im ganzen Gebäude eine medizinische Maske – eine OP-Maske oder Maske des Standards FFP2 oder KN95/N95 – tragen. Eine einfache Stoffmaske, Halstuch oder Schal reichen nicht mehr. Ratsuchende Bürger werden auch weiterhin gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch zu erledigen.
Immer einen Termin vereinbaren
Der persönliche Besuch – mit Ausnahme von Gerichtsverhandlungen – sollte nur bei eiligen Anliegen erfolgen, bittet das Amtsgericht. Dann sollte aber vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden. Das Amtsgericht ist dafür montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr unter der Telefonnummer (05103) 7059128 zu erreichen. Geklärt werden kann am Telefon auch, ob ein Anliegen rechtlich eilig ist.
Gerichtsverhandlungen finden statt
Gerichtsverhandlungen und Termine finden weiterhin statt. Die zuständigen Richter und Rechtspfleger entscheiden darüber. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben Gültigkeit und sind zu befolgen, sofern die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten. Wer beabsichtigt, als Zuhörer an einer Verhandlung teilzunehmen, wird gebeten, verantwortungsbewusst abzuwägen, ob dies in der momentanen Situation angebracht ist.
Personen mit grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen und Fieber erhalten keinen Zutritt.
Von Jennifer Krebs