Die Stadt Gehrden weist vor der Silvesternacht auf ihrer Internetseite auf Gefahren und gesetzliche Regelungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin – verbunden mit einem Aufruf zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerk unter anderem vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Senioren- und Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Fachwerkhäusern und Tankstellen grundsätzlich verboten. Besondere Rücksichtnahme ist laut Stadt auch in der Nähe von Sammelunterkünften und Tierheimen geboten.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund fordert, nur zugelassenes Feuerwerk zu verwenden und örtliche Verbote zu beachten. In Hannover ist in diesem Jahr zum Beispiel in der Innenstadt in bestimmten Verbotszonen das Böllern untersagt.
Wichtig: Wer knallt, haftet laut Gehrdener Stadtverwaltung für entstandene Schäden und muss auch seinen Müll wieder mitnehmen. Es sollten zudem nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper könne zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Weitere Tipps: Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
Von Ingo Rodriguez