Behördlich korrekt heißt es: „Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz“. Ins wirkliche Leben übersetzt kann dies so aussehen: wenn eine 12-Jährige auf einem E-Scooter fährt, der zudem nicht für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zugelassen ist. Als Polizeibeamte dies am Sonntag gegen 16.45 Uhr auf der Brüsseler Straße beobachteten, schritten sie ein. Die beendeten die Fahrt des Kindes, erläuterten den Sachverhalt mit den Eltern und leiteten ein Strafverfahren gegen die Erziehungsberechtigten ein.
Was ist erlaubt auf einem E-Scooter?
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Von Rebekka Neander