In der Justizvollzugsanstalt (JVA) endete für einen 57-Jährigen eine Fahrt mit einem Kleinkraftrad. Bei einer Verkehrskontrolle auf der Gifhorner Straße in Uetze am Sonnabend gegen 2.10 Uhr stoppte die Polizei den Kradfahrer. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für ein Kleinkraftrad ist. Darüberhinaus stellten die Beamten im Zuge der ermittlungstechnischen Abfrage fest, dass gegen den 57-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Deshalb brachte die Polizei ihn umgehend in die nächstgelegene JVA. Damit hatte sich die Weiterfahrt mit dem motorisierten Zweirad, die die Polizei dem Mann wegen des fehlenden Führerscheins bereits untersagt hatte, sowieso erledigt.
Von Anette Wulf-Dettmer