Urteil im Gerichtsverfahren
Mildere Strafe nach Geldautomaten-Sprengung
Im Berufungsprozess um eine Geldautomaten-Sprengung im emsländischen Meppen ist ein 23-Jähriger aus den Niederlanden zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe sei im Vergleich zum ersten Prozess etwas abgemildert worden, teilte das Landgericht Osnabrück am Dienstag mit.