Schnee ist zwar diesen Winter weit und breit nicht in Sicht, ein Urteil des Landgerichts Hannover könnte Hausbesitzer dennoch zur Montage von Schneefanggittern bewegen. Zum ersten Mal bekam jetzt ein Autofahrer recht, dessen Auto von einer Dachlawine demoliert wurde. Der Eigentümer des Wohnhauses in der Spichernstraße 6 muss für den Schaden von 2000 Euro plus Anwaltskosten haften.