Beamten trifft keine Schuld
Fluchtversuch aus Gefängnis bleibt ohne Folgen
Der Fluchtversuch eines Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover wird keine dienstrechtlichen Konsequenzen für den damals Aufsicht führenden Beamten haben. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Freitag.