Schwurgericht fällt Urteil
Zwölf Jahre Haft für Maschseemörder
Der Urteilsspruch kam für viele Besucher im Zuschauerraum des Schwurgerichts überraschend. Obwohl die 13. Große Strafkammer den Angeklagten Alexander K. zweifelsfrei als den Maschseemörder ansieht, hat sie ihn nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, sondern nur zu zwölf Jahren Haft.