Ein 50-jähriger Sexualstraftäter muss aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, weil die Behörden eine Frist versäumt haben. Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte Mann werde unverzüglich freigelassen, wie die Justizbehörde Hamburg mitteilte. Allerdings trage er eine Fußfessel.