Elementarschäden-Versicherung: So berechnen Sie Ihr Wohnrisiko

Der Rhein bei Xanten nach dem extremen Starkregen in Nordrhein-Westfalen. Im Vordergrund der Außenbereich des Restaurants Zur Rheinfähre Xanten.

Der Rhein bei Xanten nach dem extremen Starkregen in Nordrhein-Westfalen. Im Vordergrund der Außenbereich des Restaurants Zur Rheinfähre Xanten.

Ob Starkregen, Unterspülung, Überflutung oder gar Vulkanausbruch: Gegen Naturkatastrophen kann man sich mit Versicherungen absichern. Die sogenannte Elementarschäden- oder Naturgefahren­versicherung ist ein Zusatz zur Hausratversicherung, der deren Haftungsbereich um etliche naturgegebene Katastrophenfälle ergänzt. Genau sind das: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

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Um Beiträge für die Naturgefahren­versicherung einigermaßen akkurat berechnen zu können, haben Deutschlands Versicherer ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz ZÜRS, entwickelt. Mit diesem System wird für einzelne Regionen in Deutschland die Gefährdung durch Schäden, die durch Naturgefahren entstehen, eingestuft.

Vier Zonen zur Einordnung des Risikos

Aktuell enthält ZÜRS mehr als 21 Millionen Adressen, die je nach Gefährdung in vier Risikozonen eingestuft werden. Verantwortlich für die statistische Erfassung, die Ermittlung der Werte und die Einstufung in eine Risikozone sind die Regierungen der einzelnen Bundesländer.

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Grundsätzlich gilt: Je größer die Gefahr ist, dass ein Haus einer Naturkatastrophe zum Opfer fällt, desto höher sind Risikostufe und Kosten für die Versicherung. Allerdings haben die jüngsten Unwetter in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gezeigt, dass verheerende Schäden, etwa durch Starkregen, auch in als risikoarm eingestuften Gegenden auftreten können.

  • Risikozone 1: Statistisch gesehen tritt seltener als einmal in 200 Jahren ein Schaden infolge von Hochwasser ein.
  • Risikozone 2: Statistisch gesehen tritt seltener als einmal in 100 bis 200 Jahren ein Schaden infolge von Hochwasser ein.
  • Risikozone 3: Statistisch gesehen tritt seltener als einmal in 10 bis 100 Jahren ein Schaden infolge von Hochwasser ein.
  • Risikozone 4: Statistisch gesehen tritt einmal in zehn Jahren ein Schaden infolge von Hochwasser ein.

Durch die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auch auf Deutschland haben Ereignisse wie Starkregen spürbar zugenommen. Durch die Erderwärmung gibt es hierzulande mehr Niederschläge – damit steigt auch das Risiko von Sturzfluten und weiteren Naturgewalten. Denn je wärmer die Luft, desto höher der Anteil an Feuchtigkeit, den sie aufnehmen kann.

Mittlere Regenmenge um 10 Prozent gestiegen

Konkret heißt das: Eine um ein Grad Celsius höhere Lufttemperatur speichert 7 Prozent mehr Wasser. Das bedeutet für Deutschland, da seit Beginn der Wetterauf­zeichnungen im Jahre 1882 die Durchschnitts­temperatur um 1,4 Grad gestiegen ist, dass die mittlere Regenmenge pro Jahr um 10 Prozent angestiegen.

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Eines der Hauptphänomene dieser Erwärmung ist der Starkregen, der als Unwetterform immer häufiger auftritt. Tiefs, die bisher dynamisch durch die Gegend zogen, finden so viel „Nahrung“ in Form von warmen, feuchten Luftmassen, dass sie relativ statisch an einem Ort verharren können. Diese Wetterphänomene scheren sich auch nicht um die Risikozonen, was eine akkurate Bestimmung des Risikogrades einer Wohngegend noch erschwert.

Was kosten Naturgefahren­versicherungen?

Eine pauschale Aussage ist schwierig, da in die Beitragsberechnung verschiedene Einzelfaktoren integriert werden müssen:

  • Bauart der Immobilie
  • geografische Gegebenheiten/Risikozonen
  • gewünschter Leistungsumfang
  • vereinbarte Versicherungssummen
  • Wert des zu versichernden Inventars
  • statistische Werte

Eine grobe Einschätzung zumindest des generellen Risikos nach ZÜRS bietet der Naturgefahren-Check. Der Internetservice ist ein Angebot des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungs­wirtschaft e. V. (GDV) und bietet einen ersten Überblick über die allgemeine Gefährdungslage des eigenen Immobilien­standorts.

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Wer eine solche Versicherung abgeschlossen hatte und in einem der Katastrophen­gebiete wohnt, der kann auch mit zügiger Hilfe seiner Versicherung rechnen. Allerdings wurden die Institute von den Ereignissen genauso überrascht wie die Betroffenen. Ein HDI-Sprecher sagte dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND): „Wir tun bei versicherten Schäden momentan alles Menschen­mögliche. Es laufen aber ständig neue Schadens­meldungen ein. Und bei vielen Betroffenen müssen wir davon ausgehen, dass sie aufgrund von Strom- und Telefonausfällen noch keine Meldung einreichen konnten. Eine Schätzung der Größenordnung dieses Kumul-Schadens (Summe aus vielen Einzelschäden eines Ereignisses, Anm. d. Red.) möchten wir vor diesem Hintergrund daher aktuell noch nicht veröffentlichen. Wir beschäftigen uns aktuell mit der Regulierung der Schäden und der Hilfe für die betroffenen Menschen und Unternehmen.“

Die HDI, die auch auf die Sektoren Freiberufler und Gewerbeversicherung spezialisiert ist, verzeichnet auch dort, etwa bei Arztpraxen und Betrieben, viele Schadensfälle.

Was tun, wenn ein Neubau geplant ist?

Für den Neubau einer Immobilie und die Auswahl eines entsprechenden Grundstücks ist eine Orientierung an den ZÜRS-Zonen beziehungsweise eine grobe Überprüfung der Gefährdungslage mit dem Naturgefahren-Check ebenfalls zu empfehlen. Auch eine eigene Versicherung für Bauherren und Bauherrinnen gibt es, die für die Bauzeit Schäden durch Naturgewalten und Vandalismus abdeckt: die sogenannte Bauleistungs­versicherung.

Sie ersetzt nach Angaben des GDV-Portals „Die Versicherer“ „unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter und Vandalismus entstehen – oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern, wenn diese etwa bei Fassadenarbeiten eine Fensterscheibe zertrümmern. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mitabgedeckt werden. Der Versicherungs­schutz besteht während der gesamten Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als zwölf oder 24 Monate. Die Höhe des Versicherungs­beitrags hängt von der Bausumme ab. Zudem wird in der Regel ein Selbstbehalt vereinbart.“

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