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Schaden durch Unwetter: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

War der Baum schon vorher morsch? Dann zahlt die Versicherung nicht.

War der Baum schon vorher morsch? Dann zahlt die Versicherung nicht.

Hannover. Es gießt wie aus Kübeln, der Keller wird zum Bachbett, und die Versicherung will den Schaden nicht regulieren – für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ist das eine Horrorvorstellung. Doch es gibt Möglichkeiten, seine Interessen durchzusetzen. Zunächst sollten Eigentümerinnen und Eigentümer „überlegen, warum der Schutz versagt wird“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland.

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Typische Gründe sind Happ zufolge, dass entweder kein Schutz besteht, weil die Police das Ereignis nicht abdeckt, oder die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt haben. Ein solcher Fall wäre der bei Sturm aufs Dach krachende morsche Baum, von dem die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer länger wusste, ohne etwas unternommen zu haben. „Die Versicherung kann die Zahlung dann ganz oder teilweise verweigern“, erläutert Happ.

Schadenshöhe ist Streitpunkt

Oft wird über die Höhe des Schadens gestritten. Auch hier gibt ein Blick in den Versicherungsvertrag Hinweise, warum es weniger Geld geben soll als erwartet: „Für den Zeitwert gibt es weniger als für den Neuwert“, sagt Happ.

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Grundsätzlich sind der Versicherung Schäden möglichst schnell zu melden. Und zwar, bevor Handwerkerinnen und Handwerker beauftragt werden.

Sachverständiger kann Schadenshöhe ermitteln

Kommen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und Versicherung partout nicht zusammen, können Eigentümerinnen und Eigentümer ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten. Dazu bitten sie das Amtsgericht um die Bestellung einer oder eines Sachverständigen. Er sieht sich die Sache an und ermittelt die Schadenshöhe. Die Information bekommt dann die Versicherung. „Da hat man richtig was in der Hand. In 99 Prozent der Fälle akzeptieren die Versicherungen das Ergebnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen“, sagt Jens Dötsch, Anwalt für Versicherungsrecht.

RND/dpa

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