Vorsicht, Telefonabzocke!

Steigende Energiepreise: Wie unseriöse Anrufer die Angst ausnutzen

Vorsicht, Telefonabzocke.

Manche Strom- und Gasanbieter schieben Verbrauchern an Haustür oder Telefon unbemerkt Energieverträge unter, die diese gar nicht abschließen wollen.

Berlin. Das Telefon klingelt, am anderen Ende der Leitung meldet sich eine nette Stimme, die im fachkundigen Ton die Sorge um die steigenden Energiepreise anspricht. Da müsse unbedingt was angepasst werden.

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Vorsicht Verkaufsprofis!

„Die Masche ist nicht neu“, weiß Irina Krüger, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Allerdings gab es selten so viel Unsicherheit und Sorge bei den Menschen wie zurzeit.“ Das spiele den Betrügerinnen und Betrügern in die Hände.

„Sie kündigen am Telefon zum Beispiel an, dass der Preis demnächst enorm steigt oder dass Strom oder Gas abgeschaltet werden müssen. Dabei argumentieren sie oft mit aktuellen Fakten.“ Über ihre Auftraggeber erfahre man allerdings nichts.

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„Um an die wichtigen Daten zu kommen, werden die Angerufenen in ein Gespräch verwickelt, verunsichert und bedrängt“, erklärt die Verbraucherschützerin. Mit den entsprechenden Infos – Name, Anschrift, Zählernummer und den aktuellen Energielieferanten – könne unproblematisch ein Wechsel zu einem anderen Strom- bzw. Energieanbieter in die Wege geleitet werden. Die neuen Verträge aber hätten häufig viel schlechtere Konditionen als die alten.

Wie sollte man sich verhalten?

„Wer einen solchen Anruf bekommt, sollte am besten sofort auflegen“, empfiehlt Verbraucherschützerin Krüger. „Denn wer sich erst einmal auf ein Gespräch einlässt, traut sich dann oft nicht mehr, das Telefonat kurzerhand zu beenden.“

Man habe es oft mit geschulten Leuten zu tun, die die Unterhaltung gezielt lenken können. Das sei auch die Erklärung, warum die Werbeaktionen weniger über E-Mails oder SMS laufen, erklärt die Referentin.

Was tun mit einem neuen Vertrag?

„Nach solch einem dubiosen Anruf sollte man seine Post, Mails oder SMS genau prüfen, ob dort nicht eine ungewollte Vertragsbestätigung dabei ist“, rät Krüger. „Wer einen Vertrag am Telefon oder der Haustür abgeschlossen hat, hat ein 14 tägiges Widerrufsrecht.“

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Laut Bundesnetzagentur soll man diesen Widerruf am besten per Einschreiben an den neuen Anbieter verschicken. Die Verbraucherzentrale rät darüber hinaus, den bisherigen Anbieter sofort zu kontaktieren.

Das Problem: „Falls die neuen Anbieter den alten Vertag der Kundin oder des Kunden gekündigt haben, ist es oft nicht möglich, diesen alten Vertrag wiederherzustellen und zu den früheren Bedingungen weiterlaufen zu lassen“, erklärt Krüger.

Keine Unterschrift nötig

Hintergrund: Ein Energieliefervertrag muss in Textform abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen. Das kann beispielsweise durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS passieren. Wichtig zu wissen: Für die Kündigung braucht man keine Unterschrift mehr.

Das heißt: „Wer am Telefon einem Vertragswechsel zugestimmt und ihn bestätigt hat, hat damit grünes Licht für einen Wechsel gegeben, der dann in Gang gesetzt werden kann“, erklärt die Expertin. „Den neuen Vertrag kann man zwar in der Widerrufsfrist kündigen, aber nicht mehr auf die alten Konditionen seines alten Vertrages bestehen.“

Einen Nachweis über eine Kündigungsvollmacht muss der bisheriger Anbieter nicht einfordern. Krüger rät: „Bei Unklarheiten sollte man sich Rat bei der Verbraucherzentrale holen.“

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Neue Verträge abschließen

Die Verbraucherzentrale hilft auch, wenn es generell um neue Energie- bzw. Stromverträge geht.

Wichtig dabei: Vorkasse vermeiden, Preisgarantie und Bonustarife genau prüfen. „Man sollte sich auch immer über das neue Vertragsunternehmen informieren“, sagt Krüger, die derzeit beobachtet: „Wegen der aktuellen Situation am Markt sind die alten Verträge meist günstiger als die neuen.“

Droht beim Wechsel ein Gas- oder Stromausfall?

Und wenn bei einem Anbieterwechsel was schiefläuft? Kein Grund zur Panik: „Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen. Denn der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich abgesichert. Im Zweifelsfall werden Kundinnen und Kunden vom sogenannten Grundversorger in ihrem Ort beliefert“, erklärt Verbraucherschützerin Krüger.

Gut zu wissen – drei hilfreiche Fakten zum Schluss:

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  • Technisch gesehen ändert ein Anbieterwechsel nichts an dem Strom- oder Gaszufuhr für den jeweiligen Haushalt.
  • Der Wechsel ist generell kostenlos.
  • Und: Es muss niemand dafür extra in die Wohnung kommen.

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