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So können sich Hausbesitzer gegen Unwetterschäden absichern

Ein Unwetter zieht über einer kleinen Stadt auf

Zieht ein Unwetter auf, sind Hausbesitzer oft besorgt – durchaus zu Recht, wie Versicherer meinen.

Hannover. Es sind gerade mal 25 Minuten im August, die das südniedersächsische Rhumspringe noch heute beschäftigen: Am Nachmittag eines warmen Tages zieht ein Unwetter über dem kleinen Ort auf, es beginnt zu regnen. Eine knappe halbe Stunde später sind 50 Liter Wasser pro Quadratmeter niedergegangen – und 35 Häuser überflutet. In einigen Häusern steht der Schlamm, der von nahen Hängen in den Ort gespült wurde, 1,50 Meter hoch. Mit den Schäden ringen die Bewohner noch heute, sammeln Spenden für die Betroffenen. Denn kaum einer von ihnen war gegen den Schaden versichert – was für viele Haushalte in Deutschland gilt, wie Versicherer und Verbraucherschützer berichten.

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Steigen die Risiken wegen des Klimawandels?

Die Versicherer gehen davon aus, dass Extremwetterereignisse wegen des Klimawandels häufiger werden. „Wir sehen ja in unseren jährlichen Statistiken, welche Schäden Sturm, Hagel, Starkregen und Überschwemmungen verursachen“, sagt Kathrin Jarosch, die sich beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit den Auswirkungen des Klimawandels befasst. Insgesamt haben dem GDV zufolge Extremwetterlagen im Jahr 2018 rund 3,1 Milliarden Euro Schäden in Deutschland angerichtet.

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Was für Gefahren drohen konkret?

Die größte Bedrohung stellen Sturm- und Hagelschäden dar. Auf 1,32 Milliarden Euro beliefen sich die Schäden 2018, berichtet der GDV. Hinzu kommen 263 Millionen Euro, die auf weitere Elementarrisiken entfallen. Während eine Gebäudeversicherung gegen Sturm und Hagel obligatorisch ist, ist ein zusätzlicher Schutz gegen Elementarschäden beispielsweise durch Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben und Schneedruck freiwillig. Weil laut Jarosch nur 43 Prozent aller Hausbesitzer entsprechend abgesichert sind, dürften die wahren Schäden höher sein, als der GDV angibt. Dabei sollte sich eigentlich niemand in trügerischer Sicherheit wägen, betont Jarosch. „Unser Forschungsprojekt mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) zeigt, dass Starkregen jeden Ort in Deutschland treffen kann.“

Es donnert und blitzt: Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 2018 gut 50.000 Blitzeinschläge gezählt.

Es donnert und blitzt: Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 2018 gut 50.000 Blitzeinschläge gezählt.

Wie können sich Hausbesitzer absichern?

Gegen einfache Sturm- und Hagelschäden reicht die Gebäudeversicherung. In den vergangenen zehn Jahren abgeschlossene Gebäudeversicherungen umfassen meist auch einen Schutz gegen Elementarrisiken. Denn Versicherungen fragen laut Jarosch bei Vertragsabschluss explizit nach, ob Versicherungsnehmer auf zusätzlichen Schutz verzichten wollen.

„Ältere Verträge enthalten aber oft keinen erweiterten Naturgefahrenschutz oder eine Elementarschadenversicherung“, sagt sie. Eine weitere Erfahrung, die Jarosch gemacht hat: „Viele Hausbesitzer wissen nicht genau, was versichert ist.“ Sie rät deshalb zu einem prüfenden Blick auf die Versicherungsunterlagen und dazu, gegebenenfalls bei der Versicherung nachzufragen.

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Alles, was man raus tragen kann, wird von der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt.

Elke Weidenbach, Verbraucherzentrale NRW

Reicht eine Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt nur das Haus. „Alles, was man raus tragen kann, wird davon nicht abgedeckt“, erklärt Elke Weidenbach, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie hält ohnehin den Abschluss einer Hausratversicherung für sinnvoll – aber nicht zwingend mit zusätzlichem Schutz vor Elementarschäden. Vor allem diejenigen, die unterhalb des ersten Stocks wohnen, sollten sich das ihr zufolge angesichts von Überschwemmungsrisiken jedoch überlegen.

Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?

„Es ist enorm wichtig, nicht nur auf den Preis zu schauen“, sagt Weidenbach. Es gebe unter anderem Unterschiede bei der Erstattung der Kosten eines Wiederaufbaus, weil nicht alle Versicherungen Preissteigerungen seit der Errichtung des Hauses gleichermaßen erstatten, so die Verbraucherschützerin. Dass derartige Detailfragen mühsam sein können, gibt auch Weidenbach zu. „Fehler lassen sich nur schwer beheben“, mahnt sie aber. Denn nachträglich kann die Gebäudeversicherung nur mit Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Gläubiger erfolgen – was viel Aufwand mit sich bringt.

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Muss die Versicherung jeden Kunden annehmen?

Nein. Die Versicherer haben längst hausnummerngenaue Risikoregionen, sogenannte ZÜRS-Zonen, definiert. Wessen Haus denen zufolge als gefährdet gilt, muss für Elementarschadenschutz deutlich tiefer in die Taschen greifen. Auch ohne entsprechende Lage können Versicherer den Versicherungsschutz in häufig von Unwettern betroffenen Gebieten verweigern. Darauf weist Weidenbach außerdem hin.

Welche Pflichten haben Versicherte?

Sie müssen zum Überschwemmungsschutz beitragen – und zwar indem sie gegebenenfalls Rückhalteklappen installieren und die Abflussleitungen freihalten. Damit die Hausratversicherung greift, müssen außerdem Gegenstände im Keller mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden gelagert werden. Außerdem gilt grundsätzlich, dass Versicherungen nicht für Schäden zahlen, wenn es hereingeregnet hat. „Sondern nur, wenn das Wasser von unten kommt“, wie es Weidenbach formuliert.

Ein mittlerweile vertrautes Bild: Stark- und Dauerregen flutet Straßen und Häuser.

Ein mittlerweile vertrautes Bild: Stark- und Dauerregen flutet Straßen und Häuser.

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Gibt es weitere Schutzmaßnahmen?

Gegen die meisten Stürme schützt die Architektur normal gebauter Häuser in Deutschland. Der GDV empfiehlt allerdings regelmäßige Kontrollen der Standfestigkeit von Bäumen im Umfeld des Hauses. Auch das Dach sollte regelmäßig in Augenschein genommen werden, etwa wegen lockerer Ziegel. Gegen Hagel lohnt sich laut GDV ein Blick auf das österreichische Hagelregister, das auch sichere Baumaterialien empfiehlt. Ein Leitfaden für Deutschland werde derzeit entwickelt, heißt es beim Gesamtverband. Wer sein Haus über das verpflichtende Maß hinaus gegen Starkregen und Überschwemmungen schützen will, kann unter anderem druckdichte Kellerfenster installieren, Barrieren vor Eingängen und Lichtschächten einziehen und Auffangmulden im Garten anlegen. Auch für diesen Bereich erarbeitet der GDV derzeit einen Leitfaden.

Hilft im Notfall der Staat?

Die Bundesländer haben sich schon im Jahr 2017 geeinigt, Betroffenen bei Überflutungen keine staatlichen Hilfen zur Verfügung zu stellen. Lediglich in Gebieten, in denen keine Versicherung abgeschlossen werden konnte, machen sie eine Ausnahme.

„Alternative Lösungen“

  • Schon nach der Flutkatastrophe 2002 an Elbe und Donau gab es Empfehlungen, dass Hausbesitzer zu einer Elementarschadenversicherung verpflichtet werden sollten.
  • 2017 haben die deutschen Länderchefs beschlossen, keine staatliche Hilfe für Hochwasserbetroffene zu gewähren.
  • Durch den Klimawandel komme es zu immer mehr Unwetterereignissen – deshalb sollten „alternative Lösungsmodelle zu staatlichen Hilfszahlungen entwickelt werden“.

RND

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