Selbstständige müssen A1-Bescheinigung online beantragen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/Y4SPEDPPBLGYQKFRIJFZWIGEN4.jpg)
Selbstständige, die im europäischen Ausland arbeiten, können weiterhin in Deutschland sozialversichert sein.
© Quelle: Finn Winkler/dpa/dpa-tmn
Berlin. Papier ist passé: Selbstständige können die sogenannte A1-Bescheinigung seit dem 1. Januar nur noch digital beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Das Portal "Sv.net" ist unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ zu erreichen.
Die Bescheinigung ist nötig, wenn Selbstständige vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass auch während der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und sich deshalb keine Änderungen bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen ergeben.
© dpa-infocom, dpa:220104-99-587622/2
dpa
HAZ