Finanzen

Selbstständige müssen A1-Bescheinigung online beantragen

Selbstständige, die im europäischen Ausland arbeiten, können weiterhin in Deutschland sozialversichert sein.

Selbstständige, die im europäischen Ausland arbeiten, können weiterhin in Deutschland sozialversichert sein.

Berlin. Papier ist passé: Selbstständige können die sogenannte A1-Bescheinigung seit dem 1. Januar nur noch digital beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Das Portal "Sv.net" ist unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ zu erreichen.

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Die Bescheinigung ist nötig, wenn Selbstständige vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass auch während der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und sich deshalb keine Änderungen bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen ergeben.

© dpa-infocom, dpa:220104-99-587622/2

dpa

HAZ

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