Streit um Leihmutterschaft: Kirche muss Domkantor weiterbeschäftigen
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Hat vor Gericht recht bekommen: Braunschweigs Domkantor Gerd-Peter Münden (l), hier mit seinem Mann Esteban Builes-Münden.
© Quelle: Ole Spata/dpa
Braunschweig. Im Streit um eine Leihmutterschaft hat sich der Domkantor Gerd-Peter Münden erfolgreich gegen den Rauswurf durch die evangelische Landeskirche Braunschweig gewehrt. Vor Monaten waren Gedankenspiele des homosexuellen Musikers bekannt geworden, zusammen mit seinem Ehemann so einen möglichen Kinderwunsch umzusetzen.
Das Arbeitsgericht Braunschweig erklärte die Kündigung des Braunschweiger Domkantors am Donnerstag für unwirksam. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens müsse die Kirche den 56-Jährigen weiterbeschäften. Die Kammer sehe keine rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung, sagte ein Gerichtssprecher zu Begründung.
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Die Kirche hatte Münden im März entlassen, weil er eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen wollte, die nach Auffassung der Landeskirche kommerzieller Art ist. Dagegen klagte der bekannte Kirchenmusiker und bekam in erster Instanz Recht.
Die Kammer entschied, dass sich der Kantor lediglich einen Denkprozess offengehalten habe. Das Gericht konnte darin keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß sehen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Kirche kündigte an, gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hannover einlegen zu wollen.
Von RND/lni