Christinas Tod nach 25 Jahren geklärt
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/CJIH27ZVF7KL5JXFIKNYH2L6YU.jpg)
Ermittlungsleiter Uwe Hollmann (links) und Oberstaatsanwalt Hubert Feldkamp informieren in einer Pressekonferenz über den Sexualmord an einer Neunjährigen vor 25 Jahren in Osnabrück.
© Quelle: dpa
Osnabrück. Am Sonntag wurde der Mann festgenommen, am Montag hat der Untersuchungsrichter den 45-Jährigen in Haft genommen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in Osnabrück erklärten. Der Vorwurf lautet: Mord. Der heute verheiratete, aber kinderlose Mann habe Christina 1987 getötet, um eine versuchte Vergewaltigung zu vertuschen, sagte Oberstaatsanwalt Hubert Feldkamp in Osnabrück. „Er hat die ganze Zeit hier unter uns gelebt.“
Christina war vor fast einem Vierteljahrhundert, am 27. November 1987, auf dem Weg zu Schule überfallen, wahrscheinlich missbraucht und anschließend erwürgt worden. Ihre Leiche wurde am Abend desselben Tages in einem Gebüsch am Rande einer Schrebergartenkolonie gefunden. Das Mädchen hatte an dem Tag verschlafen – das wurde ihm möglicherweise zum Verhängnis. Denn die Freundin, mit der Christina sonst jeden Tag zur Schule ging, war schon unterwegs. Christina machte sich allein auf den Weg und traf auf den damals 19-Jährigen. Die Ermittler gehen von einer spontanen Tat aus.
Ein Mörder konnte bis zum vergangenen Sonntag nie gefasst werden. Zwei Verdächtige waren kurzzeitig festgenommen worden, kamen aber wieder auf freien Fuß. Der damals 19-Jährige wurde auch überprüft, gehörte aber nie zu den dringend Verdächtigen, wie der langjährige Ermittlungsleiter Uwe Hollmann gestern sagte. Es hatte unmittelbar nach der Tat viele Hinweise auf einen rotblonden 20- bis 30-jährigen Mann gegeben, den viele Zeugen in der Nähe des Tatorts gesehen hatten. Der 45-Jährige hat rotblonde Haare, aber sein Alibi erwies sich zum damaligen Zeitpunkt als wasserdicht. 1988 wurde die Mordkommission aufgelöst, alle Spuren waren verfolgt worden, ohne Erfolg.
Damit war der Fall aber nicht zu den Akten gelegt, wie gestern Oberstaatsanwalt Feldkamp betonte, der seit 1999 versucht hat, den Tod des Mädchens aufzuklären: „Wir sind nicht nur Staatsanwälte und Polizisten, wir sind auch Eltern.“ So wurde immer wieder nach DNA-Spuren an den Asservaten gesucht – und meistens nichts gefunden, wie Kriminalhauptkommissar Hollmann gestern betonte. Aber beim jüngsten Versuch meldeten Spezialisten des bayerischen Landeskriminalamtes zu Jahresbeginn plötzlich einen Treffer: An einem Kleidungsstück des Mädchens haftete eine DNA-Spur des heute 45-Jährigen. „Erst die technische Entwicklung hat uns in die Lage versetzt, die DNA zu finden“, sagte Feldkamp am Dienstag.
Allerdings führte die Spur zunächst nicht zu einem Treffer in den Datenbanken der Polizei. „Wir kannten den Täter nicht“, sagte Hollmann gestern. Doch sein Name stand in den Akten und darum gehörte er auch zu jenen 50 Personen, die zu einem freiwilligen Speicheltest gebeten wurden. Der 45-Jährige war unter den Probanden, weil er vor 25 Jahren wegen seiner rotblonden Haare aufgefallen war. Er ließ sich eine Speichelprobe abnehmen – und war damit überführt. Am vergangenen Donnerstag bekamen die Ermittler die Nachricht, dass der 45-Jährige die Tat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit begangen hat. Obwohl er zunächst leugnete, habe er schließlich umfassend gestanden, sagte Oberstaatsanwalt Feldkamp. „Er hat die Tat so geschildert, als wäre ein Film vor seinem inneren Auge abgelaufen.“
Weil der Täter 1987 erst 19 Jahre alt war, wird sein Fall vor der Jugendkammer verhandelt – ihm drohen bei einer Verurteilung wegen Mordes nach Jugendstrafrecht höchstens zehn Jahre Haft. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der 45-Jährige für weitere Straftaten infrage komme, sagte Oberstaatsanwalt Feldkamp. Sein Mandant verspüre nach dem Geständnis auch Erleichterung, sagte der Anwalt des Verdächtigen, Frank Otten. Er wolle mit der Familie des Opfers Kontakt aufnehmen.
Die Polizei steht im Kontakt zu Christinas Mutter. Er habe sie am Sonntag informiert, sagte Hollmann am Dienstag. Die Mutter habe die Nachricht gefasst aufgenommen. „Ich hatte das Gefühl, sie hat es noch gar nicht richtig verarbeitet.“ Der Vater habe „betroffen, aber erleichtert“ gewirkt. Auch die Ermittler sind erleichtert – und „stolz“, dass sie den Täter doch noch gefasst haben.
Mörder kommen nicht mehr so leicht davon
In den vergangenen Jahrzehnten brachten neue Methoden – wie DNA-Analyse, toxikologische Tests oder Computertomographie – eine enorme Verbesserung bei der Arbeit der Spurensicherung. Besondere Bedeutung hat der genetische Fingerabdruck. Für eine Analyse der Erbsubstanz Desoxyribonukleinsäure (DNA) genügen geringste Spuren von Schweiß, Sperma oder Speichel sowie Haare oder Hautschuppen.
Die 1998 angelegte DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) umfasste Mitte 2013 mehr als eine Million Datensätze. Bereits vor Jahrzehnten wurden Spuren gesichert, obwohl die technischen Mittel zur Auswertung noch fehlten. Turnusmäßig holen nun Beamte Akten über unaufgeklärte Verbrechen hervor, um die neuen wissenschaftlichen Methoden einzusetzen. So löst die Polizei oft Fälle Jahrzehnte nach der Tat: Im Juli 2012 wurde ein Mord in Südhessen erst nach 40 Jahren aufgeklärt. Durch einen DNA-Abgleich fanden Ermittler den mutmaßlichen Mörder – wenige Wochen nach dessen Tod. Im August 2011 klärte die Bremer Polizei den Tod einer jungen Frau auf, die ebenfalls 40 Jahre zuvor ermordet worden war. DNA-Material brachte die Kripo auf die Spur eines Mannes, der 2003 starb. Ein Unschuldiger hatte jahrelang in Haft gesessen. Mehr als 25 Jahre nach dem Raubmord an einer Münchener Verkäuferin wurde im März 2011 ein Mann als Mörder festgestellt. Ein Fingerabdruck hatte die Ermittler auf die Spur des Täters geführt.
lni
HAZ