Das müssen Hundehalter ab heute beachten
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Neue Halter benötigen ab heute einen Hunde-Führerschein.
© Quelle: dpa
In Niedersachsen tritt heute ein neues Hundegesetz in Kraft. Künftig müssen Herrchen oder Frauchen ihre Vierbeiner in einem zentralen Register anmelden und ihre Tauglichkeit prüfen lassen. Ausgenommen von der Tauglichkeitsprüfung sind Hundehalter, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
Das Gesetz soll für mehr Sicherheit sorgen und verhindern, dass die Tiere im Besitz von unzuverlässigen Besitzern zu gefährlichen Waffen werden.
Die HAZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Hundegesetz:
Welchen Sinn hat das Zentralregister?
Es soll dazu beitragen, im Schadensfall den Halter leichter ausfindig zu machen. Bereits seit dem 1. Juli 2011 ist vorgeschrieben, dass jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, einen Chip unterm Fell trägt. Darauf sind eine Kennnummer sowie Angaben zum Halter gespeichert. Diese Daten werden zukünftig im Register gebündelt. Willkommener Nebeneffekt für die Kommunen: Die Erhebung der Hundesteuer wird leichter.
Wo muss ich meinen Hund anmelden?
Das geht entweder telefonisch oder schriftlich beim Landkreis (beziehungsweise den kreisfreien Städten wie Hannover, Göttingen, Wolfsburg oder Braunschweig). Die Anmeldung ist auch im Internet unter www.hunderegister-nds.de möglich.
Was kostet das?
Im Internet wird eine Gebühr von 14,50 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Die telefonische oder auch die schriftliche Anmeldung sind aber teurer: Sie kosten die Halter jeweils 23,50 Euro plus Mehrwertsteuer.
Werden die Daten aus privaten Registern wie Tasso übernommen?
Nein.
Kann nicht die Gemeinde meine Angaben zur Hundesteuer übertragen?
Nein, jeder Halter muss seinen Hund selbst anmelden.
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Spätestens einen Monat nach Anschaffung muss der Hund gemeldet sein. Geschieht das nicht, wird ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro fällig.
Wer muss den „Hundeführerschein“ machen?
Seine Sachkunde nachweisen muss jeder, der sich erstmals einen Hund anschafft.
Welche Ausnahmen gibt es?
Wer in den vergangenen zehn Jahren für mindestens zwei Jahre einen Hund ohne Probleme gehalten hat, muss seine Sachkunde nicht mehr nachweisen. Befreit sind zum Beispiel auch Jäger, Tierärzte, oder Betreiber von Tierheimen.
Muss jedes einzelne Familienmitglied den „Führerschein“ machen?
Nein. Familienmitglieder müssen keinen eigenen „Hundeführerschein“ ablegen, um mit dem Tier spazieren gehen zu können. Der Halter übernimmt die Verantwortung.
Wann muss ich die Prüfung ablegen?
Der theoretische Teil (35 Fragen, Multiple Choice) muss vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden. Abgefragt werden unter anderem Erziehung, Ausbildung, Pflege und einschlägiges Recht. Der Test kostet 14 Euro und kann beliebig oft wiederholt werden. Die praktische Prüfung folgt innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung. In der Prüfung müssen „Alltagssituationen“ gemeistert werden. Sie kostet etwa 200 Euro.
Wo kann ich die Prüfung ablegen?
Die Sachkundeprüfungen dürfen nur von anerkannten Prüfern abgenommen werden. Eine fortlaufende Liste führt das Landwirtschaftsministerium in Hannover. Auskunft über zugelassene Prüfer erteilen zum Beispiel Hundeschulen, Veterinärämter, Landkreise oder die kreisfreien Städte. Hundeschulen können anerkannte Prüfer für die Sachkundeprüfung einladen.
Werden bereits abgelegte Prüfungen anerkannt?
Sofern der Prüfer anerkannt ist, entsprechen auch die früheren Prüfungen den Anforderungen.
HAZ-Ratgeber: Tipps für Hundehalter
Viele praktische Tipps für Hundehalter in der Region Hannover enthält der HAZ-Ratgeber „WUFF!“. Die schönsten Spazierstrecken und Auslaufflächen werden vorgestellt, Hundesportvereine, Tierkliniken und Hundepensionen aufgelistet. Die Trainings-DVD „WAU!“ ist die perfekte Vorbereitung auf den „Hundeführerschein“. In fünf Kapiteln wird erklärt, was ein gut erzogener Hund können muss und wie man es ihm beibringt.
Der Ratgeber „WUFF“ und „WAU!“, die DVD mit Trainingstipps der hannoverschen Hundeexpertin Sandra Bruns, kosten jeweils 14,90 Euro, zu finden unter: http://shop.haz.de
HAZ