Kritik an Justiz

Entscheiden Gerichte immer für das Kindeswohl?

Carola Wilcke, Verfahrensbeiständin aus Görlitz, kritisiert die Justiz im Umgang mit dem Kindeswohl.

Carola Wilcke, Verfahrensbeiständin aus Görlitz, kritisiert die Justiz im Umgang mit dem Kindeswohl.

Hannover. In Walsrode wurden jüngst zwei Mädchen nach einem langen Sorgerechtsstreit ihrer Mutter entrissen und mussten gegen ihren Willen bei ihrem Vater leben. Dort aßen sie nicht mehr, wurden krank und drohten damit sich etwas anzutun. Die Mutter der beiden Mädchen wurde während des juristischen Hin und Her um das Sorgerecht von einer sogenannten Verfahrensbeiständin unterstützt. Diese Frau, Carola Wilcke aus Görlitz, erhebt massive Vorwürfe gegen die Justiz. Sie sagt, dass hier Familiengerichte – die Urteile fällen sollen, um sogenannte Kindeswohlgefährdungen zu unterbinden – selbst das Wohl von Kindern gefährdet haben. Wilke betreut Kinder oder Eltern aus Sachsen, Thüringen und Niedersachsen bei gerichtlichen Sorgerechtskonflikten. Sie moniert, dass in hochstrittigen Verfahren, die etwa 20 Prozent der Fälle ausmachten, das Kindeswohl oft auf der Strecke bleibe.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Pro Jahr haben etwa 150000 Kinder in Deutschland mit der Scheidung ihrer Eltern zu kämpfen. Bei fast allen diesen Trennungen, nämlich in 96 Prozent der Fälle, bleibt das Sorgerecht nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei beiden Elternteilen. Einst wurde das Sorgerecht nahezu automatisch der Mutter übertragen, aber seit der Reform des Kindschaftsrechts von 1997 gilt, dass Eltern zu gleichen Teilen Eltern bleiben sollen.

Persönlichkeitsrechte der Kinder wahren

Auch wenn es Streit gibt, versuchen Familiengerichte heute, eine einvernehmliche Lösung hinzubekommen. Als Basis dient dabei oft das sogenannte Cochemer Modell, entwickelt von dem dortigen Familienrichter Jürgen Rudolph, bei dem es vorrangig um eine Einigung des getrennten Paares im Interesse des Kindes gehen soll. Kritiker wie der Jurist Reinhard Wiesner, Vater der Kinder- und Jugendhilferechtsreform von 1990, oder der Juraprofessor und Familienrechtsexperte Ludwig Salgo wenden allerdings ein, dass es vor allem bei verfeindeten Eltern Grenzen des Rechts gebe. Wiesner schreibt in einem Aufsatz, die Erwartung, dass das gemeinsame Sorgerecht das Streitniveau reduziere, habe sich nicht bestätigt. Salgo spricht sich in einem Interview dagegen aus, eine Einigung der Eltern um jeden Preis erreichen zu wollen, und fordert, die Gerichte müssten die Persönlichkeitsrechte der Kinder im Blick behalten. Er wendet sich strikt gegen Zwangsmaßnahmen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Solche Maßnahmen – etwa sogenannte Inobhutnahmen, bei denen die Jugendämter die Kinder in Heimen unterbringen, weil sich Eltern nicht einigen können oder die Kinder den Umgang mit einem Elternteil verweigern – haben in der jüngeren Vergangenheit massiv zugenommen. Der Kriminologe Birger Antholz hat errechnet, dass im Jahr 2015 insgesamt 77645 Kinder und Jugendliche in Deutschland aus ihren Familien geholt wurden, meist wurden sie Alleinerziehenden weggenommen. Das ist eine Steigerung gegenüber 2005 um 203 Prozent (diese Zahlen beziehen sich allerdings auf alle Inobhutnahmen, auch wegen Missbrauchs und Gewalt in der Familie). Antholz notiert, dass Kinder und Jugendliche durch solche Eingriffe lebenslang traumatisiert werden könnten.

Dieser Auffassung ist auch Verfahrensbeiständin Carola Wilcke. Sie sagte jüngst bei einer Anhörung der Kinderkommission des Bundestages, bei der sie als Expertin geladen war, die Standardvorgabe der Elterneinigung müsse einer tatsächlichen Einzelfallprüfung durch Jugendämter und Gerichte weichen.

Von Bert Strebe

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken