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Landessozialgericht

Fall Högel: Hinterbliebene scheitert mit Rentenforderung vor Gericht

Der wegen Mordes verurteilte Krankenpfleger Niels Högel (links) kommt vor Prozessbeginn an den Weser-Ems-Hallen an.

Der wegen Mordes verurteilte Krankenpfleger Niels Högel (links) kommt vor Prozessbeginn an den Weser-Ems-Hallen an.

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Hannover. Angehörige von Opfern des Klinikmörders Niels Högel haben nur einen begrenzten Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden und damit der Berufsgenossenschaft im Streit mit einer Angehörigen Recht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az L14U 117/22). Eine Revision wurde zugelassen.

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Tat nach elf Jahren aufgedeckt

Der Vater der Klägerin war den Angaben zufolge im August 2003 wegen eines Herzinfarkts im Klinikum Delmenhorst behandelt worden. Dort habe ihn der Krankenpfleger Niels Högel mit einem Medikament getötet. Dieser Zusammenhang wurde allerdings erst Ende 2014 bei einem Prozess gegen Högel bekannt.

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Die Berufsgenossenschaft gewährte die Hinterbliebenenrente für die mittlerweile gestorbene Ehefrau des Opfers von diesem Zeitpunkt an rückwirkend, allerdings begrenzt bis zum 1. Januar 2010. Laut Sozialgesetzbuch verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

Die Tochter verlangte jedoch eine Rentenzahlung für ihre Mutter rückwirkend bis zum Tod ihres Vaters im August 2003. Das Gericht urteilte, der Berufsgenossenschaft seien keine Fehler unterlaufen. Sie habe erst im November 2014 durch Medienberichte von den mehr als zehn Jahre zurückliegenden Vorgängen erfahren. Högel wurde für die Tötung von 91 Patienten in den Kliniken Delmenhorst und Oldenburg verurteilt.

HAZ

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