Eine heute 65-jährige Frau wurde im Krankenhaus in Bad Pyrmont fälschlicherweise wegen eines Bandscheibenvorfalls behandelt, obwohl sie unter einer Hirnblutung litt. Eine Verlegung in die MHH kam zu spät. Nach fünf Jahren Rechtsstreit hat sich die Frau nun mit der Klinik auf einen Vergleich geeinigt.
Hannover/Celle.Eine 65-jährige Frau, die vor sechs Jahren nach einer Hirnblutung fehlerhaft behandelt wurde und seitdem im Rollstuhl sitzt, hat nach langjährigen juristischen Auseinandersetzungen einen Teilerfolg erzielt: Die Klinik aus Bad Pyrmont, in der sie im März 2014 zwei Tage lang behandelt wurde, schloss mit der Frau am Oberlandesgericht (OLG) Celle einen Vergleich. Demnach bekommt die ehemalige Sachbearbeiterin 100.000 Euro. Ursprünglich hatte ihr Anwalt Malte Oehlschläger wegen grober Behandlungs-, Organisations- und Aufklärungsfehler ein Schmerzensgeld von 250.000 Euro und noch einmal die gleiche Summe für Pflegekosten-Mehrbedarf, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall gefordert. „Doch meine Mandantin braucht dringend Geld für ihre Therapien und wollte den langjährigen Rechtsstreit endlich zu einem Abschluss bringen“, sagt Oehlschläger.