Als ein Mann 2016 bei Gartenarbeiten auf einem Friedhof in Dinklage Goldmünzen im Wert von etwa 500.000 Euro fand, war er sich sicher: Das ist mein Schatz. Doch nach dem Landgericht sieht nun auch das Oberlandesgericht Oldenburg die Sachlage etwas anders.
Oldenburg.Der Entdecker eines wertvollen Goldschatzes auf dem katholischen Friedhof von Dinklage geht nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg wohl leer aus. Das Gericht sah keinen Anspruch des Mannes auf den Schatz oder einen Finderlohn und lehnte deshalb eine Prozesskostenbeihilfe ab. Der Beschluss sei unanfechtbar, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Der Mitarbeiter einer Gartenbaufirma hatte im Juni 2016 auf dem Friedhof sieben vergrabene Plastikdosen mit Goldmünzen und Bargeld gefunden. Sie hatten damals einen Wert von fast 500 000 Euro.
Einstweilen verwahrt die Stadt Dinklage im Kreis Vechta die Münzen. Gegen sie wollte der Mann auf Herausgabe klagen. Das OLG sah aber wie zuvor das Landgericht Oldenburg keine Aussichten auf einen Erfolg der Klage. Es liege weder ein Fund noch ein Schatzfund vor.