Die Europäische Kommission hat die Aufteilung des deutschen Energiemarktes schnell genehmigt. Deshalb ist es gut, dass das höchste Gericht diese Entscheidung noch einmal überprüft, meint Jens Heitmann.
Hannover.Die EU-Kommission präsentiert sich gern als Vorkämpferin für freie Märkte. Wenn große Konzerne sich zusammenschließen, um noch größer zu werden, müssen sie selbst dann mit Widerspruch aus Brüssel rechnen, wenn die nationalen Kartellbehörden zuvor kein Veto eingelegt haben. Verbote spricht auch die EU-Kommission eher selten aus, in der Regel aber verhängt sie harte Auflagen, um kleinere Konkurrenten vor der Übermacht dominanter Wettbewerber zu bewahren.
Bei der Übereinkunft zwischen RWE und Eon zur Aufteilung ihrer Geschäfte hingegen war von solcher Entschlossenheit nichts zu spüren. Schon im Februar 2019 bekam RWE von der EU-Kommission und dem Bundeskartellamt die Freigabe für seinen Teil der Transaktion, ohne dass eine der Behörden in eine grundlegende Prüfung eingestiegen wäre. Auch Eon kam sehr milde davon: Der Konzern musste in Deutschland lediglich sein Geschäft mit Heizstromkunden und 34 Stromladesäulen an Autobahnen abgeben.