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Ohne Latein zur Masterprüfung

Lateinpflicht für Gymnasiallehrer gekippt

Ein lateinisches Wörterbuch wird am 03.04.2013 in einer Buchhandlung in Köln (Nordrhein-Westfalen) aus einem Regal genommen. Nordrhein-Westfalens SPD und Grüne wollen die Latinums-Pflicht für Lehramtsstudenten auf den Prüfstand stellen. Foto: Oliver Berg/

Ein lateinisches Wörterbuch wird am 03.04.2013 in einer Buchhandlung in Köln (Nordrhein-Westfalen) aus einem Regal genommen. Nordrhein-Westfalens SPD und Grüne wollen die Latinums-Pflicht für Lehramtsstudenten auf den Prüfstand stellen. Foto: Oliver Berg/

Hannover. Angehende Gymnasiallehrer müssen ab dem Wintersemester 2014/15 weniger Lateinkenntnisse vorweisen als bisher, wenn sie ihre Masterprüfung ablegen wollen. Betroffen von der Regelung sind die Fächer Religion, Geschichte und Philosophie. Statt des Latinums reicht für Nachwuchskräfte, die Geschichte oder Philosophie unterrichten wollen, künftig der „Nachweis fachbezogener Kenntnisse alter oder neuer Sprachen, sofern sie für den Studienschwerpunkt relevant sind“, wie es in der neuen Masterverordnung heißt.

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Auch für Religion werden die strengen Vorgaben aufgeweicht. Statt des Kleinen Latinums und des Graecums genügt jetzt der Nachweis entsprechender Latein- und Griechischkenntnisse. Bei evangelischer und katholischer Religion für das Lehramt an Realschulen, wo bislang zumindest fachbezogene Lateinkenntnisse Studienvoraussetzung war, gibt es künftig gar keine besonderen Sprachanforderungen mehr. Auch für Studierende in den Neueren Fremdsprachen wie Englisch oder Französisch soll die Lateinpflicht entfallen.

Wer vier Jahre durchgehend Latein in der Schule hat und mit der Note „ausreichend“ abschließt, erhält das Kleine Latinum. Für das Latinum müssen es fünf Jahre Unterricht sein. Für Studierende, die kein Latein in der Schule hatten, bieten die Hochschulen aber auch entsprechende Schnellkurse an. Was „fachbezogene Lateinkenntnisse“ sind, entscheiden laut Susanne Schrammar, Sprecherin im Kultusministerium, die Universitäten selbst.

Während in Nordrhein-Westfalen die rot-grüne Landesregierung die Lateinpflicht für Gymnasiallehrer nach einer Beschwerde Bochumer Studenten kippen will, galten in Niedersachsen die aufgeweichten Lateinvorschriften schon unter der alten CDU/FDP-Koalition. Denn was jetzt zum übernächsten Wintersemester offiziell eingeführt werden soll, ist im Zuge einer sogenannten Vorgriffsregelung an den niedersächsischen Hochschulen schon längst Realität.

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2008 hatte der damalige Kultusminister Bernd Busemann (CDU) die kurz zuvor verschärfte Lateinpflicht wieder zurückgenommen, nachdem es massive Proteste von Studenten- und Lehrerverbänden gegeben hatte.

Der Philologenverband, der die Gymnasiallehrer vertritt, warnt allerdings davor, die Vorgaben zu weit zurückzufahren. „Vieles kann man besser verstehen, wenn man auch den lateinischen Originalwortlaut kennt“, sagte Verbandsgeschäftsführer Roland Neßler gestern. Dabei gehe es nicht um formale Voraussetzungen, sondern um echtes Textverständnis. Das könne in den Crashkursen an den Hochschulen aber nicht vermittelt werden.

Derzeit bieten 281 Schulen im Land Lateinunterricht an. Lateinlehrer sind nach wie vor Mangelware, obwohl sie sowohl in den Schuldienst als auch als Referendare bevorzugt eingestellt werden. Zuletzt fanden 70 Pädagogen einen Job.

HAZ

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