Messerangriffe in Barenburg und Sulingen: Was wir über die Taten wissen – und was nicht
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In Barenburg liegen Blumen und eine Engelsfigur am Tatort.
© Quelle: -/TNN/dpa
Barenburg/Sulingen. Es sind zwei schreckliche Taten, die sich in Barenburg und Sulingen abgespielt haben. Eine 17-Jährige wird erstochen aufgefunden, eine 30-Jährige wird unvermittelt auf einem Parkplatz mit einem Messer verletzt. Der von Zeugen aufgeschreckte Täter flüchtet. Eine großangelegte Fahndung führt zum Erfolg. Der Hauptverdächtige Andreas B. wird am Mittwochabend in der Nähe von Schwarmstedt verhaftet.
Was ist in Barenburg passiert?
Am Sonntagabend gegen 19 Uhr ist die Leiche einer 17-Jährigen in einem Graben neben der Straße „Schwarzer Dieken“ von einem Radfahrer gefunden worden. Die junge Frau ist dort Inliner gefahren. Die am Montag in Oldenburg durchgeführte Obduktion ergibt, dass die junge Frau eines gewaltsamen Todes gestorben ist. Die tödlichen Verletzungen wurden mit einem Messer verursacht. Ein Sexualverbrechen sei laut der Ermittler auszuschließen. Die Polizeiinspektion Diepholz und die Staatsanwaltschaft Verden ermitteln wegen eines Tötungsdeliktes. Die Mordkommission trägt den Namen „Inliner“.
Was ist in Sulingen passiert?
Am Mittwoch wurde eine 30-jährige Frau in Sulingen auf dem Parkplatz von McDonald‘s mit einem Messer attackiert. Die Frau erlitt Schnittverletzungen am Hals und Knie. Durch Hilfeschreie alarmiert, eilten andere Besucher des Schnellrestaurants zum Tatort. Der Täter ließ von seinem Opfer ab und flüchtete mit einem Pkw. Der beherzte Einsatz der Besucher verhinderte nach Aussagen der Polizei Schlimmeres.
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Der beherzte Einsatz von Mohamed Ibrahim verhinderte Schlimmeres.
© Quelle: Nonstopnews
Wie kam die Polizei auf Andreas B.?
Bei seiner Flucht in Sulingen konnten sich Zeugen das Kennzeichen des Wagens merken und sofort an die Polizei weitergeben. Mit diesem entscheidenden Hinweis konnte die Polizei eine bundesweite Fahndung nach dem Pkw und seinem Halter herausgeben. Gegen 19 Uhr am Mittwochabend wurde der Wagen von Andreas B. in der Nähe der A7 bei Schwarmstedt gefunden. Gegen 20 Uhr konnte Andreas B. widerstandslos im Großraum Schwarmstedt festgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte er sich in einem Ballenlager in einem Maisfeld versteckt. Wo er sich zwischen seiner Flucht und der Festnahme aufgehalten hat, ist derzeit unklar. Sein Pkw wurde an der Front beschädigt gefunden.
Wie hängen die beiden Taten zusammen?
Aufgrund der örtlichen Nähe und wegen der ähnlichen Vorgehensweise bei beiden Taten gehen die Ermittler vom selben Täter aus. Ob der mutmaßliche Täter die Opfer gekannt hat, ist derzeit offen. Zumindest das erste Opfer soll ihm über die Feuerwehr bekannt gewesen sein, was die Ermittler jedoch nicht bestätigen wollten. Haftbefehl wurde gegen Andreas B. wegen beider Taten erlassen.
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Renate Meyer, Leiterin der Moko „Inliner“, Staatsanwalt Martin Schanz, Thomas Kues als Leiter der Polizeidirektion Diepholz und Thomas Gissing, Pressesprecher der Diepholzer Polizei.
© Quelle: Lachnit
Was ist über den mutmaßlichen Täter bekannt?
Der Hauptverdächtige Andreas B. ist kein unbeschriebenes Blatt im Landkreis Nienburg. Im Juni 2016 zerrte er einen 14-jährigen Jungen vom Fahrrad, zog ihn in sein Auto und fuhrt mit ihm davon. An der B61 konnte sich der Junge aus dem Auto befreien und Hilfe rufen. Wenige Tage später konnte Andreas B. mithilfe eines Phantombildes gestellt werden. Im Juni 2017 wurde der heute 42-Jährige wegen versuchten sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er musste außerdem 1.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen und eine bereits begonnene Therapie fortführen. Andreas B. galt als ruhig und zurückhaltend.
Wie geht es jetzt weiter?
Andreas B. befindet sich zurzeit in einer Justizvollzugsanstalt und hat sich bisher nicht zur Sache geäußert. Daher ist das Motiv für die Tat auch nicht bekannt. Die beiden Haftbefehle gegen ihn wurden wegen vollendeten und versuchten Totschlags erlassen. „Das Eingangsdelikt ist Totschlag“, sagt Staatsanwalt Martin Schanz in der Pressekonferenz am Donnerstag. „Während der Ermittlungen werden Merkmale überprüft, ob es sich um Mord handeln könnte.“ Binnen sechs Monaten nach Anklageerhebung muss der erste Hauptverhandlungstermin stattfinden.