Messerstecher muss neun Jahre ins Gefängnis
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Hohe Haftstrafe: Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren und legte ihm einen Alkoholentzug auf.
© Quelle: Jörn Graue
Wolfsburg. Mit 15 Messerstichen soll ein 38-Jähriger seine 39-jährige Lebensgefährtin nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in der Lessingstraße am 23. Dezember 2017 getötet haben. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig am frühen Nachmittag zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Nach zwei Jahren erfolgt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft, die Verteidigung acht Jahre Gefängnis gefordert.
Strafkammer folgte psychiatrischem Gutachten
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau nach einem Streit unter erheblichem Alkoholeinfluss mit 15 Messerstichen umgebracht hatte. Wenige Stunden nach der Tat war bei ihm ein Alkoholwert von 1,99 Promille nachgewiesen worden. Die Strafkammer folgte in ihrem Urteil der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der dem Angeklagten ein Alkoholabhängigkeitssyndrom attestiert hatte und "eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht ausschloss". Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt nach zwei Jahren unter der Voraussetzung an, dass der Angeklagte bis dahin die deutsche Sprache beherrscht.
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Bluttat in der Lessingstraße: Die Nebenklagevertreterin sprach in ihrem Plädoyer am Vormittag von einer „unfassbar grausamen Tat.“
© Quelle: Florian Heintz
Am Vormittag hatte es die Plädoyers gegeben. Die Staatsanwältin forderte neun Jahre und sechs Monate Haft, die Verteidigung acht Jahre. Die Vertreterin der Anklage war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. „Es steht fest, dass er die Frau vor den Augen der Kinder durch Messerstiche in Brust und Rücken getötet hat“, sagte sie. Die 10 und 14 Jahre alten Töchter des Opfers hatten das Geschehen mit ansehen müssen und noch versucht, ihrer am Boden liegenden Mutter zu helfen.
Nach zwei Jahren Haft Einweisung in geschlossene Entziehungsanstalt
„Die Tatbegehung war unfassbar grausam“, sagte Rechtsanwältin Alexandra Maniura-Wagner in ihrem Plädoyer. Sie vertrat als Nebenklägerin die Hinterbliebenen des Opfers. Die Juristin schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und forderte ebenfalls neuneinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten. Dessen Verteidiger Michael Tornow plädierte auf acht Jahre Freiheitsentzug. Er sprach sich dafür aus, dass sein Mandant nach zwei Jahren in eine geschlossene Entziehungsanstalt eingewiesen wird. Dem folgte das Gericht in seinem Urteil.
Von Jörn Graue