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Niedersachsen

Neue Maskenverordnung im ÖPNV: Medizinische Maske ausreichend

Ein Schild mit der Aufschrift "Mitfahrt nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt! Schützen Sie sich und andere!" klebt an der Zugtür eines ICE der Deutschen Bahn (DB) im Hauptbahnhof.

Ein Schild mit der Aufschrift "Mitfahrt nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt! Schützen Sie sich und andere!" klebt an der Zugtür eines ICE der Deutschen Bahn (DB) im Hauptbahnhof.

Hannover. Angesichts einer weiterhin geringen Belegung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten will Niedersachsen zum 1. Oktober die Corona-Schutzmaßnahmen nicht verschärfen. Der dritte Corona-Herbst werde ein Herbst der Achtsamkeit, aber kein Herbst der Beschränkungen, sagte Landesgesundheitsministerin Daniela Behrens am Dienstag in Hannover. Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bleibe bestehen, mit der neuen Corona-Verordnung solle allerdings eine medizinische Maske ausreichen, sagte die SPD-Politikerin. Damit passe man sich anderen Bundesländern an. Zuvor waren im ÖPNV FFP2-Masken vorgeschrieben.

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Das neue bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz hatte am Freitag den Bundesrat passiert. Zu den zentralen Bestimmungen, die vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten werden, zählt eine bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. In Flugzeugen soll diese Pflicht entfallen.

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Sollte sich die Lage in den Kliniken deutlich verschärfen, sieht Niedersachsen strengere Schutzvorkehrungen vor, für die es dann neue Verordnungen geben müsste.



Von RND/dpa

HAZ

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