Niedersachsen will religiöse Symbole in Gerichten verbieten
Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen sollen künftig keine religiösen Symbole wie Kreuze oder Kopftücher bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen.
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Hannover. Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen sollen künftig keine religiösen Symbole wie Kreuze oder Kopftücher bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen. Ein entsprechendes Gesetz solle noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden und danach in die Verbandsanhörung gehen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag zu einem Bericht der NDR-Sendung „Hallo Niedersachsen“.
Justizministerin Barbara Havliza (CDU) sagte dem Sender, Anlass für das Gesetz seien muslimische Referendarinnen gewesen, die ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal tragen wollten. Um wie viele Fälle konkret es gehe, bei denen Justizreferendarinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal arbeiten wollten, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen. Unter das Verbot sollen auch religiöse Symbole wie Kippas fallen.
Vorhandene Kreuze dürfen hängenbleiben
Kreuze, die derzeit noch in einigen Verhandlungsräumen der Amtsgerichte Vechta und Cloppenburg hängen, dürfen dort aber hängen bleiben. Wenn jemand damit ein Problem habe, könnten sie abgehängt oder der Prozess in einen anderen Raum verlegt werden, sagte Havliza dem NDR. „Jeder im Gericht muss den Eindruck haben, ein Richter oder Staatsanwalt seien völlig frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen.“ Bevor jeder Gerichtsbezirk unterschiedlich damit umgehe, sei eine einheitliche Regelung geboten.
Bereits im Sommer hatte sich Havliza im Interview mit der HAZ für ein entsprechendes Gesetz ausgesprochen. "Eine Grundlage im Gesetz vermeidet Diskussionen und Ungleichbehandlungen", sagte sie damals.
Von dpa/RND
HAZ