Mehrere Eltern aus Niedersachsen hatten im Namen ihrer Kinder gegen die Pflicht in der Schule eine Maske zu tragen geklagt. Diesen Eilantrag lehnte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg nun ab.
Lüneburg.Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Corona-Hygieneplan des Landes vom 30. Juni abgewiesen. Die Antragsteller – der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe hatte in Vertretung seiner Kinder im Grundschulalter gehandelt – hätten sich mit ihrem Antrag gegen eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Schule gewandt, teilte das Gericht am Dienstag in Lüneburg mit. Grund sei, dass sie ihre Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit dadurch beeinträchtigt sehen, in den Pausen Atemmasken tragen zu müssen. Der 13. Senat sehe den Antrag als unzulässig an.
Nicht nur sei der Hygieneplan vom 30. Juni nicht mehr aktuell, er habe ohnehin nie die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Schule enthalten, begründete das Gericht. Auch die niedersächsische Corona-Verordnung in der Fassung vom 31. Juli sehe keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen von Masken im Unterricht oder in den Pausen vor. Atemmasken müssten nur dort getragen werden, wo es nicht möglich sei, ausreichend Abstand zu halten - etwa in Gängen und Fluren.