Nach Trink-Gelage: Mann erwürgt Nachbarn und zerstückelt Leiche
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Der 28-jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt Henner Garth.
© Quelle: pid
Göttingen. Ein 28-jähriger Mann aus Landsberg (Bayern) muss sich seit Mittwoch wegen eines grausigen Mordes vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Dezember 2017 an seinem damaligen Wohnort im südniedersächsischen Katlenburg-Lindau (Kreis Northeim) einen 37-jährigen Wohnungsnachbarn aus Mordlust getötet zu haben. Er habe damit außerdem eine andere Straftat - eine vorhergehende Körperverletzung - verdecken sowie eine weitere Straftat - die Störung der Totenruhe durch das Zerlegen der Leiche - ermöglichen wollen. Dem 28-Jährigen sei es dabei darauf angekommen, seine zuvor über eine okkultistische Vereinigung erworbenen Kenntnisse anwenden und das Zerlegen der Leiche zelebrieren zu können.
Beim Betreten des Gerichtssaals verbarg der Angeklagte sein Gesicht hinter einer grünen Mappe und verharrte längere Zeit in dieser Haltung. Kurz vor Verhandlungsbeginn ließ er die Mappe sinken und zeigte sein Gesicht mit dem langen Vollbart und der auffälligen langgezogenen Tätowierung an der rechten Seite. Auch rund um den Hals und an den Händen waren diverse Tätowierungen sichtbar. Zu Beginn wurden seine Personalien erörtert: deutsch, ledig, kein Beruf, letzte Anschrift Landsberg am Lech.
Angeklagter wollte einen Menschen sterben sehen
Am 12. August vergangenen Jahres hatte ihn die Polizei dort um 3 Uhr nachts vorläufig festgenommen. Der 28-Jährige war damals nach einem Suizidversuch in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen worden. Dort hatte er das Gewaltverbrechen, das bis dahin unentdeckt geblieben war, gebeichtet. Später führte er die Polizei zu dem abgelegenen Feld, wo er rund acht Monate zuvor den Leichnam vergraben hatte.
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Auf dieser Brachfläche am Ortsrand von Lindau (Kreis Northeim) bargen Spezialisten der Bereitschaftspolizei Braunschweig im August den Leichnam des 37-Jährigen.
© Quelle: Archiv
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten drei Taten vor: Körperverletzung, Mord und Störung der Totenruhe. Demnach soll er in einem Mehrfamilienhaus in Lindau nach dem gemeinsamen Konsum alkoholischer Getränke mit seinem Wohnungsnachbarn in Streit geraten sein. Er habe dann dem 37-Jährigen mit der rechten Faust auf das Auge geschlagen, worauf dieser vor Schmerzen geschrien habe. Während dieser Schreie habe er den Entschluss gefasst, ihn zu töten. Er habe dazu eine Schnur um dessen Hals gelegt und diese so fest zugezogen, dass er sich dabei in seinen eigenen Finger geschnitten habe. Der Angeklagte habe sich vor der Tat mit Okkultismus beschäftigt. Ihm sei es darauf angekommen, einen Menschen sterben zu sehen. Außerdem habe er bereits während der Tat beabsichtigt, den 37-Jährigen zu schlachten und fachgerecht zu zerlegen.
Gewartet, bis er sicher war
Als sich das Opfer nicht mehr regte, habe der Angeklagte noch mehrere Minuten lang im Sessel gesessen und gewartet, bis er sicher gewesen sei, dass der 37-Jährige tot war. Dann habe er aus seiner Wohnung mindestens ein Küchen- oder Fleischermesser geholt und die Leiche vom Wohn- ins Badezimmer transportiert, um sie dort in einer zeitaufwändigen Prozedur zu zerteilen. Anschließend habe er die einzelnen Körperteile in Tüten gefüllt und auf einem abgelegenen Feld vergraben.
An dem Prozess nehmen auch ein Rechtsmediziner und ein psychiatrischer Sachverständiger teil, außerdem ein Bruder des Getöteten, der als Nebenkläger auftritt. Nach der Verlesung der Anklage stellte Verteidiger Henner Garth den Antrag, die Verhandlung auszusetzen. Grund: Der Anwalt hatte erst am Vortag Unterlagen zu ergänzenden Ermittlungen der Polizei erhalten. Es sei ihm nicht möglich, die 2900 Seiten bis zum nächsten Verhandlungstag zu sichten, auszuwerten und mit seinem Mandanten zu erörtern. Die Kammer unterbrach daraufhin die Verhandlung. Bis zum nächsten Prozesstag will sie entscheiden, ob sie dem Antrag stattgibt.
Von Heidi Niemann