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Glücksspielgesetz

Sperrdatei: Süchtige werden aus Spielhallen ausgeschlossen

Kein Zutritt für Spielsüchtige: Das neue Landesgesetz verpflichtet Spielhallenbetreiber zu Personalkontrollen.

Kein Zutritt für Spielsüchtige: Das neue Landesgesetz verpflichtet Spielhallenbetreiber zu Personalkontrollen.

Hannover. Das niedersächsische Glücksspielgesetz wird neu geregelt. Die rot-schwarze Landesregierung hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der für besseren Schutz vor Spielsucht sorgen soll und das Auswahlverfahren für die rund 1900 Spielhallen in Niedersachsen neu regelt. Das bislang praktizierte Losverfahren wird durch ein neues Auswahlverfahren ersetzt. Außerdem soll mithilfe einer Sperrdatei und Ausweiskontrollen Spielsüchtigen der Zutritt zum eigenen Schutz verwehrt werden.

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Künftig wird anhand von vier Kriterien entschieden, welche Spielhallen weiter betrieben werden dürfen. Danach müssen sich Spielhallenbetreiber verpflichten, auf die nach der Spielverordnung zulässige Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen zu verzichten und ein Rauchverbot in der Spielhalle zu verhängen. Weitere Kriterien sind der Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen sowie der Abstand zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten. Frühere Auswahlentscheidungen, die im Losverfahren getroffen worden waren, sollen korrigiert werden.

Land will Planungssicherheit für Hallenbetreiber

„Wir wollen eine rechtssichere und praktikable Alternative zum bisherigen Losverfahren. Deshalb setzen wir auf klar definierte, sachliche Kriterien“, erklärte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Diese Kriterien sorgen für einen besseren Schutz der Spielenden. Gleichzeitig erhöhen sie die Planungssicherheit für Spielhallenbetreiber.“

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Der Glücksspielstaatsvertrag sieht seit 1. Juli 2012 einen Mindestabstand zwischen Spielhallen vor, außerdem sind mehrere Spielhallen unter einem Dach, sogenannte Mehrfachkomplexe, verboten. In Niedersachsen wurde seitdem ausgelost, welche Spielhallen in einem solchen Konkurrenzverhältnis weiter bestehen dürfen und welche nicht. Dieses Losverfahren hatte für heftige Kritik seitens der Glücksspielbranche gesorgt. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat diese Praxis schließlich untersagt.

Sperrdatei erfüllt Forderungen der Suchthilfe

Das Land führt darüber hinaus ein landesweites Sperrsystem für Spielhallen ein – zum Schutz der Spielenden. Spielsüchtige oder Spielsuchtgefährdete werden in eine Sperrdatei eingetragen. Ihnen ist der Zutritt in Spielhallen in Niedersachsen verboten. Spielhallenbetreiber werden verpflichtet, an diesem Sperrsystem teilzunehmen und Kunden beim Einlass in die Spielhalle zu kontrollieren. Mit diesem Sperrsystem komme Niedersachsen Forderungen der Suchthilfe nach. „Ein bundesweites Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten“, sagte Althusmann. „Da der Glücksspielstaatsvertrag dies aber derzeit nicht zulässt, setzen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal.“

Laut Althusmann sieht der Gesetzentwurf außerdem eine neue Härtefallregelung vor. Auf Antrag kann demnach den Spielhallenbetreibern der Betrieb einer weiteren Spielhalle erlaubt werden, wenn sie mit den bisher betriebenen Spielhallen nicht alle neuen Kriterien erfüllen können. Dies gelte für einen Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2021. Auswirkungen von Hallenschließungen, wie etwa der Verlust von Arbeitsplätzen, würden so abgefedert.

Von Marco Seng

HAZ

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