Volle Tanzfläche: 20.000 Euro Strafe für Osnabrücker Disko
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Ohne Mundschutz auf der Tanzfläche: In Osnabrück muss ein Diskothekenbetreiber wegen der Missachtung des Öffnungsverbotes mit einem Bußgeld von bis zu 20 000 Euro rechnen. (Symbolbild)
© Quelle: Britta Pedersen/dpa
Osnabrück.Wie die Stadt Osnabrück am Sonnabend mitteilte, stellten Ordnungsbehörde und Polizei in der vergangenen Nacht bei einer Kontrolle fest, dass anstatt des erlaubten Schank- und Speisebetriebes eine Diskothek mit gut gefüllter Tanzfläche betrieben wurde. Die meisten der rund 200 Gäste hätten gegen die Maskenpflicht verstoßen. Auch gegen die Dokumentationspflicht der Gästedaten sei verstoßen worden. Es handele sich um grobe Verstöße gegen die Hygienevorschriften.
Sofortige Schließung der Diskothek veranlasst
„Die Niedersächsische Corona-Verordnung verbietet das Betreiben von Clubs und Diskotheken. Dieses Verbot wurde hier ignoriert“, sagt Sozialvorstand Katharina Pötter. Die Ordnungsbehörde habe die sofortige Schließung des Betriebes bis Sonntag 24.00 Uhr veranlasst. Es seien zudem Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Pötter betonte, viele Menschen schränkten ihren Alltag wegen der Pandemie ein. „Wir werden auch zukünftig kontrollieren, um zu verhindern, dass durch den Eigensinn Weniger die breite Mehrheit gefährdet wird.“
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Von RND/dpa