Privatkunden von Banken und Sparkassen müssen bei größeren Einzahlungen belegen, woher das Geld stammt. In der Regel ist das leicht möglich – es gibt aber auch Ausnahmen.
Hannover.Wer in Deutschland als Privatkunde bei einer Bank oder Sparkasse mehr als 10.000 Euro bar einzahlen will, muss seit Anfang dieser Woche für das Geld einen Herkunftsnachweis vorlegen. Das gelte auch bei mehreren Einzahlungen, sobald die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreite, erklärt die Bankenaufsichtsbehörde Bafin. Ziel der Vorgabe ist es, der Geldwäsche durch Kriminelle vorzubeugen. Gewerbliche Kunden sind in der Regel von den neuen Kontrollen ausgenommen.
Als Herkunftsnachweis für das Bargeld akzeptieren die Finanzinstitute beispielsweise einen Kontoauszug einer anderen Bank oder Auszahlungsquittungen, die belegen, woher die zur Einzahlung vorgesehene Summe kommt. Stamme das Geld von einem Sparbuch, könne der Kunde dies mit der Vorlage desselben nachweisen, erläutert die Behörde. Falls jemand ein Auto oder Gold verkauft habe, sollten dafür Rechnungsbelege vorgelegt werden. Auch Quittungen über Geschäfte mit ausländischen Währungen gälten als Nachweis, ebenso wie Erbnachweise oder Schenkungsurkunden. Fehlen die entsprechenden Belege, können die Kreditinstitute die Einzahlung ablehnen. Sie müssen im Zweifel die Behörden gemäß Geldwäschegesetz informieren.