Weihnachtsmarkt

Trotz steigender Inzidenz gestartet: Weihnachtsmarkt in Osnabrück öffnet mit 2-G-Regelung

Stände sind vor dem historischen Rathaus zu sehen. Für den Weihnachtsmarkt gilt eine 2G-Pflicht. Auf dem Osnabrücker Weihnachtsmarkt kommen deshalb Bändchen zum Einsatz, die die Gäste berechtigen, Speisen und Getränke zu kaufen. Dazu muß vorher nachgewiesen werden, ob man vollständig geimpft oder genesen ist.

Stände sind vor dem historischen Rathaus zu sehen. Für den Weihnachtsmarkt gilt eine 2G-Pflicht. Auf dem Osnabrücker Weihnachtsmarkt kommen deshalb Bändchen zum Einsatz, die die Gäste berechtigen, Speisen und Getränke zu kaufen. Dazu muß vorher nachgewiesen werden, ob man vollständig geimpft oder genesen ist.

Osnabrück. Angesichts steigender Corona-Inzidenzwerte hat der Berufsverband der Schausteller die Weihnachtsmärkte verteidigt. „Weihnachtsmärkte finden unter freiem Himmel statt, es sind keine Veranstaltungen in geschlossenen Räumen“, sagte am Montag der Vizevorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen der Markt- und Schaustellerbetriebe, Harald Müller.

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Von Veranstaltungen unter freiem Himmel gehe nach Ansicht seines Verbandes keine Gefahr aus, das sei auch die Aussage von Virologen. Die Einführung von 2G-Regeln für die Weihnachtsmärkte sei eine Benachteiligung, denn in den Innenstädten dürften Speisen und Getränke frei verkauft und verzehrt werden, sagte Müller. Bei 2G auf den Weihnachtsmärkten dürfen nur Geimpfte oder Genesene Speisen oder Getränke kaufen.

„Finanzieller Todesstoß für die Branche“

Sollten die Weihnachtsmärkte wieder schließen müssen, weil das Land die Corona-Regeln wieder verschärft, würden das die Schausteller und Marktkaufleute nicht verkraften. „Das wäre der Super-Gau, das wäre der finanzielle Todesstoß für die Branche.“

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Am Montagmittag startete der historische Weihnachtsmarkt in der Osnabrücker Innenstadt zwischen Dom und Rathaus. Dort gilt die 2G-Pflicht. Nach Nachweis einer Impfung oder des Genesenen-Status bekommen die Besucher ein Armbändchen, mit dem sie Speisen und Getränke kaufen dürfen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

Von RND/dpa

HAZ

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