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Fünf statt acht Jahre

Weil kürzt Bürgermeistern die Amtszeit

Niedersachsen Ministerpräsident Stephan Weil will mit der Amtszeitsverkürzung für Bürgermeister und Landräte die Demokratie stärken.

Niedersachsen Ministerpräsident Stephan Weil will mit der Amtszeitsverkürzung für Bürgermeister und Landräte die Demokratie stärken.

Hannover. Dies hat am Dienstag das rot-grüne Kabinett in Hannover beschlossen. „Das trägt dem demokratischen Prinzip der Kontrolle nach angemessener Zeit Rechnung“, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Für die Oberbürgermeisterwahl am Sonntag in Hannover gilt noch die achtjährige Amtszeit. Der Landtag soll die Änderung in den kommenden Monaten beschließen, von 2014 an würde das Gesetz in Kraft treten.

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Die Reform wird auf Wunsch von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) vorangetrieben. In der SPD gibt es, wie auch in der CDU, erhebliche Kritik an der starken Stellung der direkt gewählten Bürgermeister und Landräte, die oft wie „kleine Könige“ auftreten. Mit der Neuregelung wird deren Macht eingegrenzt, außerdem soll ihre Wahl künftig mit dem Termin der Rats- oder Kreistagswahl zusammenfallen. Die Anpassung geschieht nun schrittweise, die bisherigen Amtszeiten laufen regulär aus. Im Mai 2014, wenn 270 der insgesamt 450 niedersächsischen Verwaltungschefs neu gewählt werden müssen, wird deren Amtszeit zunächst sieben Jahre betragen – damit sie dann zur Kommunalwahl 2021 ausläuft. Im Jahr 2015 wird dann für sechs Jahre gewählt, von 2016 an gilt die fünfjährige Amtsperiode.

Nach den Plänen der Regierung dürften zur Kommunalwahl 2021 in den meisten Kommunen gleichzeitig die Kommunalparlamente und die Verwaltungschefs gewählt werden. Dies ermöglicht es den Parteien, mit ihrem Bürgermeister- oder Landratskandidaten auf Plakaten zu werben. Die Staatskanzlei teilt mit, damit würden die Kommunalwahlen „aufgewertet“. Eine höhere Wahlbeteiligung sei zu erwarten. Auch die Altersgrenze wird angehoben: Zur Wahl als Bürgermeister oder Landrat kann künftig auch antreten, wer 65 oder 66 Jahre alt ist. Bislang durften die Kandidaten das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aus den Reihen der Kommunalvertreter wurde mit Enttäuschung auf den Kabinettsbeschluss reagiert. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Regierung hier gegen das einhellige Nein aller Kommunalverbände agiert“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips, gegenüber der HAZ. Es werde gerade kleinen und mittelgroßen Kommunen künftig schwer fallen, bei einer verkürzten Amtszeit gute Bewerber für ein Bürgermeisteramt zu finden. Vor allem junge und talentierte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst würden von Kandidaturen Abstand nehmen, wenn sie ihre Karriereplanung lediglich für fünf Jahre ausrichten könnten. Auch die schwarz-gelbe Opposition im Landtag lehnt den Plan ab.

HAZ

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